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#restart 28.05.2020

Wir sind sooo glücklich, dass die Landesregierung Brandenburg mit der neuen Eindämmungsverordnung vom heutigen Tage dafür gesorgt hat, dass wir unsere Tanzschule zügig wieder öffnen dürfen.

Noch sind nicht alle Detailfragen geklärt, aber das erforderliche und notwendige Hygienekonzept steht, und wir bereiten alles soweit vor, dass wir so schnell wie möglich wieder mit euch tanzen können.

Was bisher auf jeden Fall klar ist:

  • Die “normalen” Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.
  • Betreiber müssen ein Hygienekonzept erstellen.
  • Sport darf nur kontaktfrei erfolgen (außer bei Teilnehmenden aus dem selben Haushalt/Lebenspartner).
  • es müssen geeignete Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden.
  • Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung erhoben.
  • Stündliches Lüften wird eingehalten.

Das Abstandsgebot muss durch diverse Maßnahmen gewährleistet werden. Für uns und euch bedeuteten diese Maßnahmen folgendes:

  • Tanzplätze müssen im Vorfeld abgesprochen werden, spontan können nur Tanzplätze im Zumba vergeben werden, max 40 Plätze
  • Ist ein Kurs ausgebucht, könnt ihr den Kurs noch via Zoom Stream besuchen; auch hier müsst ihr euch auf der Website registrieren.
  • Menschen mit Krankheitsbildern jeglicher Art bleibt der Zugang verwehrt.
  • Der Zutritt zur Tanzschule erfolgt frühestens 15 Minuten vor dem jeweiligen Kursbeginn mit Mund-Nasen-Schutz und ist nur mit Check-in-Karte der Tanzschule möglich.
  • Mund-Nasen Bedeckungen können bei Tanzen abgelegt werden
  • Schnupperkurse und Probestunden sind nur nach telefonischer Anmeldung möglich.
  • getanzt wird auf Tanzplätzen, die nicht verlassen werden dürfen
  • Jeder “Schnupperer” muss eine Anmeldung ausfüllen,…
  • Aufenthalt im Gastrobereich ist jedoch möglich.
  • Der Notausgang ist der neue Ausgang.
  • Auf der Toilette darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.
  • Vorübergehend gilt ein gesonderter Kursplan.