
Zutrittsregeln ab 17.01.22
Hallo Ihr Lieben,
wie ihr sicher schon wisst, hat Brandenburg das Infektionsschutzgesetz seit Montag, 17.01.2022 den neuen Bestimmungen angepasst.
Daher gelten auch für unsere Tanzschule ab sofort neue Zutrittsregeln.
Kinder, Zumba Kids und Hip Hop/VCD
• Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis für den Zutritt.
• Geimpfte und genesene Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen den entsprechenden Impf- bzw. Genesenennachweis vorzeigen.
• Nichtimmunisierte Kinder und Jugendliche (weder vollständig geimpft noch genesen) müssen einen aktuellen, negativen Testnachweis vorlegen.
Dafür reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus (Selbsttest).
• Begleitende Personen dürfen mit 2G die Tanzschule betreten und sich hier aufhalten.
Für die Nutzung der Gastronomie (Cinebar) gilt allerdings die 2G-Plus Regel.
2G-Plus-Regel für Tanzschulgastronomie
Personen müssen vollständig geimpft und/oder nachweislich genesen sein sowie einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen!
Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Zumba Fitness, Zumba Gold und Strong Nation 45
• Für die Teilnahme an allen Sportkursen gilt nach wie vor die 2G-Regel.
Nachweise über die vollständige Impfung oder Genesung müssen digital jederzeit mitgeführt werden.
Paartanz
Personen müssen vollständig geimpft und/oder nachweislich genesen sein sowie einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Nachweise über die vollständigen Impfung oder Gesesung müssen digital jederzeit mitgeführt werden.
Welche Tests werden anerkannt?
- kostenfreie Bürgertests
- betriebliche Testungen
(beides nicht älter als 24 Stunden) - PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
- Ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht der Tanzlehrer ist ebenfalls zulässig.